„Da hängt ein Wespennest an der Haustür — können Sie das nicht eben wegmachen?“ Diese Frage hört jeder Imker im Sommer. Die Antwort überrascht viele: Er darf gar nicht — selbst wenn er wollte. Hier steht, was rechtlich gilt und an wen Sie sich wirklich wenden können.

Der Imker gehört zu seinen Bienen — nicht ans Wespennest · KI-generierte Illustration
Als Imker wird man im Dorf schnell zur Anlaufstelle für alles, was fliegt und summt. Dabei ist ein Imker Fachmann für Honigbienen — nicht für Wespen, Hornissen oder Hummeln. Zwischen einem Bienenschwarm und einem Wespennest gibt es nicht nur biologisch, sondern auch rechtlich gewaltige Unterschiede.
Das eigenmächtige Töten von Wespen, Hornissen oder Hummeln sowie das Zerstören ihrer Nester ist in Deutschland laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) generell verboten. Wer trotzdem Hand anlegt, riskiert empfindliche Bußgelder — auch der hilfsbereite Imker von nebenan.
Gemeine und Deutsche Wespe — die Arten, die uns im Spätsommer am Kaffeetisch nerven — fallen unter den allgemeinen Artenschutz. Sie dürfen nicht ohne „vernünftigen Grund“ gefangen, verletzt oder getötet werden. Ein solcher Grund kann eine konkrete Gefahr sein, etwa wenn Allergiker oder kleine Kinder im Haushalt leben oder das Nest direkt am Hauseingang sitzt. Entfernen dürfen es dann aber nur Fachkräfte: Schädlingsbekämpfer oder Personen mit Sachkundenachweis.
Hornissen, Hummeln und Wildbienen stehen unter besonderem Artenschutz. Es ist strikt verboten, diese Tiere zu beeinträchtigen oder ihre Nester zu entfernen. Eine Umsiedlung ist genehmigungspflichtig — zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises oder der Stadt. Ohne deren ausdrückliche Ausnahmegenehmigung darf niemand das Nest auch nur anrühren.
Ein Imker hat für solche Einsätze keine behördliche Genehmigung. Entfernt er bei fremden Leuten ein Wespennest und etwas geht schief — Stiche, Sachschaden, panische Wespen im Treppenhaus —, haftet er als Privatperson. Die Imker-Haftpflichtversicherung deckt die Bekämpfung fremder Insektenarten in der Regel nicht ab. Dazu drohen Bußgelder wegen Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz.
Wenden Sie sich an die Untere Naturschutzbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises. Sie entscheidet über Umsiedlung oder Duldung und vermittelt teilweise ehrenamtliche Berater, die sich das Nest ansehen.
Bei konkreter Gefahr — Allergie, kleine Kinder, Nest am Hauseingang — beauftragen Sie eine professionelle Schädlingsbekämpfung. Die Profis haben die nötigen Genehmigungen, die Ausrüstung und die Versicherung.
Melden Sie ihn dem örtlichen Imkerverein oder über eine Schwarmbörse im Internet. Dort findet sich schnell ein Imker aus der Nähe, der den Schwarm fachgerecht einfängt — Honigbienen sind das Einzige auf dieser Liste, worüber sich jemand freut.
Ein Wespenvolk vertilgt im Sommer täglich große Mengen Insekten und Larven, Hornissen sind friedlicher als ihr Ruf, und Hummeln gehören zu den wichtigsten Bestäubern überhaupt. Die Nester sterben im Herbst von selbst ab — wo keine konkrete Gefahr besteht, ist Abwarten oft die beste Lösung.
Und der Imker? Der kümmert sich weiter um das, was er am besten kann: Honigbienen — und ehrlichen Honig aus Krummendorf.
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